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Elektronische Rechnung, Sistema TS, Datenschutzverordnung (DSGVO), ...

Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand über die wirtschaftlichen und rechtlichen Verpflichtungen.

Sistema TS-730 Meldung

Ab 2016 sind alle Einrichtungen und Fachkräfte, die Gesundheitsdienstleistungen erbringen, verpflichtet, die für ihre Patienten ausgestellten Rechnungen an das System TS zu senden. Ziel ist es, dem Finanzamt die Informationen über die Gesundheitsausgaben der Bürger während des Jahres zur Verfügung zu stellen, damit die vorausgefüllte Steuererklärung vorbereitet werden kann. Medina erlaubt es Ihnen diese verpflichtende Meldung automatisch zu erstellen und eigenständig zu versenden.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - GDPR)

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - englisch: General Data Protection Regulation, GDPR) trat mit 25. Mai 2018 in Kraft und vereinheitlicht EU-weit die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Ärzte haben personenbezogene Daten über Patienten, Informationen, die den Gesundheitszustand der betroffenen Person erfassen und daher gemäß der Verordnung zu verarbeiten und aufzubewahren sind. Medina ist daher allen nötigen Funktionen und Verpflichtungen nachgekommen und garantiert somit den Schutz der Daten der Patienten. Ebenso können auf Knopfdruck alle persönlichen Daten eines Patienten exportiert werden bzw. gelöscht werden.

Elektronische Rechnung

Die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung ist bereits seit 2015 vorgeschrieben. Ab 01.01.2019 wird auch die elektronische Rechnung B2B verpflichtend. Verschiedene Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte und Apotheker, sind derzeit noch befreit, jedoch werden auch sie schon bald dieser neuen Art der Rechnungsstellung nachkommen müssen. Medina ist hierfür bereits für Sie bereit. Laufend werden die neuen Vorgaben in Ihrer Verwaltungssoftware umgesetzt.

Virtuelle Stempelmarke

Die Stempelmarke auf Papierrechnungen kann auch durch periodische Einzahlungen über den Einheitsvordruck F24 entrichtet werden, d.h. die Stempelmarke muss nicht mehr aufgeklebt werden. Medina berechnet die periodischen Einzahlungen und unterstützt Sie bei der Vereinfachung der Rechnungsstellung.

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