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Elektronische Rechnung für B2B

Christian Stricker 10. Januar 2019 News

Die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung ist bereits seit 2015 vorgeschrieben. Ab 01.01.2019 wurde auch die elektronische Rechnung B2B verpflichtend. Verschiedene Berufsgruppen, wie Ärzte und Apotheken, wurden noch nicht verpflichtet auf die elektronischen Ausgangsrechnungen umzustellen. Doch dies wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit abgeändert.

Elektronische Rechnung

Als elektronische Rechnung (fattura elettronica) gilt jene Rechnung, welche in einem spezifischen elektronischen Format ausgestellt und auch empfangen wird. Es handelt sich dabei um ein XML-Format. Die Rechnung kann nur über einem spezifischen telematischen Versandkanal (SDI) übermittelt werden. Eine Rechnung, die im PDF-Format über E-Mail oder über Fax versendet wird gilt NICHT als elektronische Rechnung.

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) bringt klare Vorteile und ist ein wichtiger Teil der Digitalisierungsstrategie.

Alle Funktionen, die (später) zur Erstellung und Verwaltung der elektronische Rechnung benötigt werden, sind bereits in Medina vorhanden und werden ständig den aktuellen Regelungen entsprechend angepasst.

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